Behördengänge online erledigen

Das Rathaus Service-Portal ist eine Plattform, die Anwendungen aus verschiedenen Bereichen bereitstellt. So können SIE als Bürger  „rund-um-die-Uhr“ eine große Anzahl von Behördengängen bequem von zu Hause aus über das Internet abwickeln. Eine spezielle Software ist nicht erforderlich.

Sofern Gebühren anfallen erfolgt die Zahlung Online im Lastschriftverfahren.

Die Daten werden mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren an die Verwaltung geschickt und können dort sofort medienbruchfrei weiterverarbeitet werden.

Pass- und Ausweisdokumente

Pass- und Ausweisdokumente

Nach vorheriger Terminabsprache können Sie Ihren Pass oder Ausweis auch außerhalb der Öffnungszeiten bei uns beantragen oder abholen.

Bearbeitungsstatus Ihres Antrages auf Erstellung eines Passes oder Ausweises abfragen.

Verlusterklärung eines nicht mehr auffindbaren Dokuments abgeben.

Zustimmungserklärung  zur Beantragung von Ausweisdokumenten für minderjährige Personen.

Abholungsvollmacht zur Abholung eines Personalausweise.

Abholungsvollmacht zur Abholung eines Reisepasses.

Bitte beachten:

  • Das für die Beantragung eines Ausweisdokumentes benötigtre biometrische Bild sollte nicht älter als 6 Monate sein;
  • Ein neuer Personalausweis kann erst ausgehändigt werden, wenn Sie den zugehörigen PIN-Brief bereits erhalten haben (erst ab 16 Jahre !). Dieser wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt nach Hause zugeschickt.

 

Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden)

Mit dem nachfolgenden Link können Sie uns vorliegende Abschriften von Personenstandsurkunden online beantragen. Die dafür anfallende Gebühr ist über das hinterlegte Zahlungsmodul zu entrichten. Je Ausfertigung ist dafür aktuell eine Gebühr von 12 € zu entrichten.

Nach erfolgreicher Beantragung geht ihnen die Urkunde auf dem Postweg zu.

Personenstandsurkunden online beantragen

Umzug und Zuzug – Meldewesen

Umzug und Zuzug – Meldewesen

Wohnungsgeberbestätigung

Nach § 19 Abs.1 Satz 1 und 2 BMG ist "Der Wohnungsgeber (...) verpflichtet, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von Ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb (...) zwei Wochen zu bestätigen"
Dafür kann ein Formularvordruck verwendet werden.

Formulardruck herunterladen

Übermittlungssperre

Hier können Sie eine Übermittlungssperre beantragen

Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre beantragen Sie bitte persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Reichling.

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Diese Erklärung ist seit dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die allleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Meldebescheinigung

Sie können eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung auch online anfordern. Die Meldebescheinigung wird nach der Beantragung postalisch zugestellt.

einfache Meldebescheinigung

erweiterte Meldebescheinigung

Führungszeugnis

Hier können Sie ein einfaches Führungszeugnis der Belegart "N" beantragen (für private Zwecke). Für alle anderen Belegarten ist die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig.

Hier können Sie ein Führungszeugnis beantragen

Gewerbezentralregister

Hier können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen

Einfache Melderegisterauskunft

Mit dem nachfolgenden Link können Sie über eine andere Person eine einfache Melderegisterauskunft einholen:

einfache Melderegisterauskunft

Steuern / Beiträge / Gebühren (SEPA Mandat zum Bankeinzug)

Steuern / Beiträge / Gebühren (SEPA Mandat zum Bankeinzug)

Hier können Sie zum Einzug der von Ihnen an die Gemeinde zu entrichtenden Abgaben ein SEPA-Lastschrift-Mandat erzeugen: SEPA-Lastschrift-Mandat

Das mit Datum und Unterschrift versehene Schreiben ist im Original zu übersenden an:
Verwaltungsgemeinschaft Reichling, Untergasse 3, 86934 Reichling

Fundbüro

Fundbüro

Hier können Sie nachsehen ob verloren gegangene Sachen in unserem Fundbüro abgegeben wurden und sich mit unserem Fundbüro in Verbindung setzen.
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Aktuelles

Montag, 01. Januar 2024 Mikrozensus 2024

Dienstag, 16. Mai 2023 Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

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