Das Rathaus Service-Portal ist eine Plattform, die Anwendungen aus verschiedenen Bereichen bereitstellt. So können SIE als Bürger  „rund-um-die-Uhr“ eine große Anzahl von Behördengängen bequem von zu Hause aus über das Internet abwickeln. Eine spezielle Software ist nicht erforderlich.

Sofern Gebühren anfallen erfolgt die Zahlung Online im Lastschriftverfahren.

Die Daten werden mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren an die Verwaltung geschickt und können dort sofort medienbruchfrei weiterverarbeitet werden.

Pass- und Ausweisdokumente

Nach vorheriger Terminabsprache können Sie Ihren Pass oder Ausweis auch außerhalb der Öffnungszeiten bei uns beantragen oder abholen.

Bearbeitungsstatus Ihres Antrages auf Erstellung eines Passes oder Ausweises abfragen.

Verlusterklärung eines nicht mehr auffindbaren Dokuments abgeben.

Abholungsvollmacht zur Abholung eines Reisepasses.

Abholungsvollmacht zur Abholung eines Personalausweise.

Zustimmungserklärung  zur Beantragung von Ausweisdokumenten für minderjährige Personen.

Neuerung bei der Beantragung vom Personalausweis/Reisepass ab 01.05.2025

Einführung digitales Lichtbild

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Ab diesem Stichtag dürfen die Passbehörden keine Papierbilder mehr zur Beantragung annehmen. Aufgrund der verzögerten Auslieferung und Installation der Aufnahmegeräte hat das BMI mitgeteilt, dass zunächst bis 31.07.2025 in Ausnahmefällen auch weiterhin papiergebundene Lichtbilder akzeptiert werden können. Hierzu gilt folgendes zu beachten:

  • Die antragstellende Person hat ihr Lichtbild noch vor dem 1. Mai 2025 bei einem privaten Fotodienstleister erstellen lassen und als Papier-Lichtbild ausgehändigt erhalten. Das Lichtbild wurde noch nicht in die Cloud geladen. Sie verfügt daher nur über ein aktuelles Papier-Lichtbild. Bitte beachten Sie auch hier, dass ein gültiges biometrisches Passbild nicht älter als 6 Monate sein darf.

IN ALLEN FÄLLEN GILT: Verfügt die Behörde bereits über ein eigenes, zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem, ist das Papierlichtbild grundsätzlich nicht zu akzeptieren. Stattdessen ist vor Ort ein neues digitales Lichtbild zu erstellen.

Die VGem Reichlig verfügt momentan noch über kein Lichtbilderfassungssystem (in Kürze soll ein Aufnahmesystem der Bundesdruckerei geliefert werden). Sobald das Lichtbilderfassungssystem bei uns in der Behörde installiert und betriebsbereit ist, werden wir Sie darüber informieren. Die Kosten für die Lichtbilderfassung werden sich auf 6,- € zusätzlich belaufen.

Alternativ können Sie weiterhin einen Fotografen aufzusuchen, der uns das digitale Lichtbild in einem cloudbasierten Verfahren zur Verfügung stellt. Hierzu erhalten Sie vom Fotografen einen QR-Code, welchen Sie uns bei Beantragung des neuen Dokuments vorlegen müssen.

In den letzten Wochen kamen vermehrt Fragen auf, inwieweit bekannt sei, welche privaten Fotodienstleister sich bereits bei einer Cloud registriert hätten. Die Cloud-Lösung des Fotoverbandes RingFoto wird voraussichtlich die einzige Lösung sein, an die sich Fotostudios anbinden können. Unter der privaten Website: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe können Bürgerinnen und Bürger selbständig nach Fotodienstleistern in einer bestimmten Region suchen.

Direktversand Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte

Informationen zum Direktversand finden Sie hier.

Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden)

Mit dem nachfolgenden Link können Sie uns vorliegende Abschriften von Personenstandsurkunden online beantragen. Die dafür anfallende Gebühr ist über das hinterlegte Zahlungsmodul zu entrichten. Je Ausfertigung ist dafür aktuell eine Gebühr von 12 € zu entrichten.

Nach erfolgreicher Beantragung geht ihnen die Urkunde auf dem Postweg zu.

Personenstandsurkunden online beantragen

Bürgerbüro (Wohnungsgeberbestätigung, Führungszeugnisse, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Sperren)

Wohnungsgeberbestätigung

Nach § 19 Abs.1 Satz 1 und 2 BMG ist „Der Wohnungsgeber (…) verpflichtet, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von Ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb (…) zwei Wochen zu bestätigen“
Dafür kann ein Formularvordruck verwendet werden.

Wohnungsgeberbestätigung – Formulardruck

Übermittlungssperre

Hier können Sie eine Übermittlungssperre beantragen

Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre beantragen Sie bitte persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Reichling.

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Diese Erklärung ist seit dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die allleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Meldebescheinigung

Sie können eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung auch online anfordern. Die Meldebescheinigung wird nach der Beantragung postalisch zugestellt.

einfache Meldebescheinigung

erweiterte Meldebescheinigung

Führungszeugnis

Hier können Sie ein einfaches Führungszeugnis der Belegart „N“ beantragen (für private Zwecke). Für alle anderen Belegarten ist die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig.

Hier können Sie ein Führungszeugnis beantragen

Gewerbezentralregister

Hier können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen

Einfache Melderegisterauskunft

Mit dem nachfolgenden Link können Sie über eine andere Person eine einfache Melderegisterauskunft einholen:

einfache Melderegisterauskunft

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO

Hier finden Sie den Antrag für Maßnahmen für Baustellen nach § 45 Abs. 6 StVO.

Steuern / Beiträge / Gebühren (SEPA Mandat zum Bankeinzug)

Hier können Sie zum Einzug der von Ihnen an die Gemeinde zu entrichtenden Abgaben ein SEPA-Lastschrift-Mandat erzeugen: SEPA-Lastschrift-Mandat

Das mit Datum und Unterschrift versehene Schreiben ist im Original zu übersenden an:
Verwaltungsgemeinschaft Reichling, Untergasse 3, 86934 Reichling

Fundbüro

Hier können Sie nachsehen ob verloren gegangene Sachen in unserem Fundbüro abgegeben wurden und sich mit unserem Fundbüro in Verbindung setzen.
Zum Fundbüro