Das Rathaus Service-Portal ist eine Plattform, die Anwendungen aus verschiedenen Bereichen bereitstellt. So können SIE als Bürger „rund-um-die-Uhr“ eine große Anzahl von Behördengängen bequem von zu Hause aus über das Internet abwickeln. Eine spezielle Software ist nicht erforderlich.
Sofern Gebühren anfallen erfolgt die Zahlung Online im Lastschriftverfahren.
Die Daten werden mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren an die Verwaltung geschickt und können dort sofort medienbruchfrei weiterverarbeitet werden.
Weitere Onlineverfahren finden sie im BayernPortal.
Bürgerbüro (elektronische Wohnsitzanmeldung, Wohnungsgeberbestätigung, Führungszeugnisse, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Sperren)
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Sie können hier online Ihren Wohnsitz anmelden, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.
Wohnungsgeberbestätigung
Nach § 19 Abs.1 Satz 1 und 2 BMG ist „Der Wohnungsgeber (…) verpflichtet, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von Ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb (…) zwei Wochen zu bestätigen“
Dafür kann ein Formularvordruck verwendet werden oder die Wohnungsgeberbestätigung online eingereicht werden.
Übermittlungssperre
Hier können Sie eine Übermittlungssperre beantragen.
Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre beantragen Sie bitte persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Reichling oder hier online.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Diese Erklärung ist seit dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die allleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Meldebescheinigung
Hier können eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung online anfordern. Die Meldebescheinigung kann als Onlinedokument direkt runtergeladen werden (kostenfrei) oder wird nach der Beantragung postalisch zugestellt.
Führungszeugnis
Hier können Sie ein einfaches Führungszeugnis der Belegart „N“ beantragen (für private Zwecke). Für alle anderen Belegarten ist die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig.
Hier können Sie ein Führungszeugnis beantragen
Gewerbezentralregister
Hier können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Einfache Melderegisterauskunft
Mit den nachfolgenden Links können Sie über eine andere Person eine einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft einholen:
einfache Melderegisterauskunft
erweiterte Melderegisterauskunft
Selbstauskunft
Hier können Sie nach erfolgreicher Identifizierung direkt eine Selbstauskunft aus dem Melderegister abrufen.
Pass- und Ausweisdokumente
Nach vorheriger Terminabsprache können Sie Ihren Pass oder Ausweis auch außerhalb der Öffnungszeiten bei uns beantragen oder abholen.
Bearbeitungsstatus Ihres Antrages auf Erstellung eines Passes oder Ausweises abfragen.
Verlusterklärung eines nicht mehr auffindbaren Dokuments abgeben.
Abholungsvollmacht zur Abholung eines Ausweisdokuments.
Zustimmungserklärung zur Beantragung von Ausweisdokumenten für minderjährige Personen.
Abruf Sperrkennwort des Personalausweises/ID-Karte.
Eintragung und Anzeigen einer E-Mail-Adresse in das im Online-Vorgang ausgewählte Dokument.
Neuerung bei der Beantragung vom Personalausweis/Reisepass ab 01.05.2025
Einführung digitales Lichtbild
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Ab diesem Stichtag dürfen die Passbehörden keine Papierbilder mehr zur Beantragung annehmen.
Das Bürgerbüro der VGem Reichling verfügt bereits über ein eigenes, zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem der Bundesdruckerei GmbH und somit können Sie direkt vor Ort ein neues digitales Lichtbild erstellen. Die Kosten für die Lichtbilderfassung betragen zusätzlich 6,- €.
Alternativ können Sie weiterhin einen Fotografen aufzusuchen, der uns das digitale Lichtbild in einem cloudbasierten Verfahren zur Verfügung stellt. Hierzu erhalten Sie vom Fotografen einen QR-Code, welchen Sie uns bei Beantragung des neuen Dokuments vorlegen müssen.
In den letzten Wochen kamen vermehrt Fragen auf, inwieweit bekannt sei, welche privaten Fotodienstleister sich bereits bei einer Cloud registriert hätten. Unter der privaten Website: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe können Bürgerinnen und Bürger selbständig nach Fotodienstleistern in einer bestimmten Region suchen.
Direktversand Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte
Informationen zum Direktversand finden Sie hier.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden)
Mit dem nachfolgenden Link können Sie uns vorliegende Abschriften von Personenstandsurkunden online beantragen. Die dafür anfallende Gebühr ist über das hinterlegte Zahlungsmodul zu entrichten. Je Ausfertigung ist dafür aktuell eine Gebühr von 12 € zu entrichten.
Nach erfolgreicher Beantragung geht ihnen die Urkunde auf dem Postweg zu.
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
Hier finden Sie den Antrag für Maßnahmen für Baustellen nach § 45 Abs. 6 StVO.
Steuern / Beiträge / Gebühren (SEPA Mandat zum Bankeinzug)
Hier können Sie zum Einzug der von Ihnen an die Gemeinde zu entrichtenden Abgaben ein SEPA-Lastschrift-Mandat erzeugen: SEPA-Lastschrift-Mandat
Das mit Datum und Unterschrift versehene Schreiben ist im Original zu übersenden an:
Verwaltungsgemeinschaft Reichling, Untergasse 3, 86934 Reichling
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Fundbüro
Hier können Sie nachsehen ob verloren gegangene Sachen in unserem Fundbüro abgegeben wurden und sich mit unserem Fundbüro in Verbindung setzen.
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