Das Rathaus Service-Portal ist eine Plattform, die Anwendungen aus verschiedenen Bereichen bereitstellt. So können SIE als Bürger „rund-um-die-Uhr“ eine große Anzahl von Behördengängen bequem von zu Hause aus über das Internet abwickeln. Eine spezielle Software ist nicht erforderlich.
Sofern Gebühren anfallen erfolgt die Zahlung Online im Lastschriftverfahren.
Die Daten werden mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren an die Verwaltung geschickt und können dort sofort medienbruchfrei weiterverarbeitet werden.
Pass- und Ausweisdokumente
Nach vorheriger Terminabsprache können Sie Ihren Pass oder Ausweis auch außerhalb der Öffnungszeiten bei uns beantragen oder abholen.
Bearbeitungsstatus Ihres Antrages auf Erstellung eines Passes oder Ausweises abfragen.
Verlusterklärung eines nicht mehr auffindbaren Dokuments abgeben.
Zustimmungserklärung zur Beantragung von Ausweisdokumenten für minderjährige Personen.
Abholungsvollmacht zur Abholung eines Personalausweise.
Abholungsvollmacht zur Abholung eines Reisepasses.
Bitte beachten:
- Das für die Beantragung eines Ausweisdokumentes benötigtre biometrische Bild sollte nicht älter als 6 Monate sein;
- Ein neuer Personalausweis kann erst ausgehändigt werden, wenn Sie den zugehörigen PIN-Brief bereits erhalten haben (erst ab 16 Jahre !). Dieser wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt nach Hause zugeschickt.
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden)
Mit dem nachfolgenden Link können Sie uns vorliegende Abschriften von Personenstandsurkunden online beantragen. Die dafür anfallende Gebühr ist über das hinterlegte Zahlungsmodul zu entrichten. Je Ausfertigung ist dafür aktuell eine Gebühr von 12 € zu entrichten.
Nach erfolgreicher Beantragung geht ihnen die Urkunde auf dem Postweg zu.
Personenstandsurkunden online beantragen
Umzug und Zuzug – Meldewesen
Wohnungsgeberbestätigung
Nach § 19 Abs.1 Satz 1 und 2 BMG ist „Der Wohnungsgeber (…) verpflichtet, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von Ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb (…) zwei Wochen zu bestätigen“
Dafür kann ein Formularvordruck verwendet werden.
Übermittlungssperre
Hier können Sie eine Übermittlungssperre beantragen
Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre beantragen Sie bitte persönlich in der Verwaltungsgemeinschaft Reichling.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Diese Erklärung ist seit dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die allleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Meldebescheinigung
Sie können eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung auch online anfordern. Die Meldebescheinigung wird nach der Beantragung postalisch zugestellt.
Führungszeugnis
Hier können Sie ein einfaches Führungszeugnis der Belegart „N“ beantragen (für private Zwecke). Für alle anderen Belegarten ist die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig.
Hier können Sie ein Führungszeugnis beantragen
Gewerbezentralregister
Hier können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Einfache Melderegisterauskunft
Mit dem nachfolgenden Link können Sie über eine andere Person eine einfache Melderegisterauskunft einholen:
einfache Melderegisterauskunft
Steuern / Beiträge / Gebühren (SEPA Mandat zum Bankeinzug)
Hier können Sie zum Einzug der von Ihnen an die Gemeinde zu entrichtenden Abgaben ein SEPA-Lastschrift-Mandat erzeugen: SEPA-Lastschrift-Mandat
Das mit Datum und Unterschrift versehene Schreiben ist im Original zu übersenden an:
Verwaltungsgemeinschaft Reichling, Untergasse 3, 86934 Reichling
Hund(e) an- oder abmelden
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Fundbüro
Hier können Sie nachsehen ob verloren gegangene Sachen in unserem Fundbüro abgegeben wurden und sich mit unserem Fundbüro in Verbindung setzen.
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