Meldung beim Standesamt

Dieses kann persönlich oder vom Bestattungsunternehmen erfolgen. Für die Sterbefälle im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Reichling ist das Standesamt Reichling (Tel. 08194/930216) zuständig.

Ist der Sterbefall im Heim oder Krankenhaus eingetreten, bitte mit dem dort zuständigem Standesamt Kontakt aufnehmen.

Die Sterbeurkunde erhält man im Standesamt des Sterbeortes nach Vorlage der Todesbescheinigung des Arztes (Umschlag und Bescheinigung für das Standesamt) und einer Geburts- bzw. Heiratsurkunde des Verstorbenen und eventuell auch einer Sterbeurkunde des Ehegatten.

Vom Standesamt erhält man drei Bescheinigungen: zwei für die Sozialversicherung und eine für die Bestattung.

Grabstätte beantragen

Für die Vergabe der Grabstätten sind die jeweiligen Gemeinden zuständig.

Bestattungsunternehmen kontaktieren

Die Bestatter sind für die Lieferung des Sarges, Einsargung und Überführung zuständig. Sie bieten auch oft Hilfe bei allen Formalitäten, Organisation der Trauerfeier etc. an.

Kirchliche Beerdigung

Informationen über die kirchliche Beerdigung erhalten Sie bei den zuständigen Pfarrämtern:

  • Katholisches Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft Lechrain (zuständig für die Gemeinden Apfeldorf, Kinsau, Reichling und Rott); Tel. 08194/539
  • Katholisches Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft Vilgertshofen-Stoffen (zuständig für die Gemeinden Vilgertshofen und Thaining); Tel. 08194/999998
  • Evangelisch-Lutherische Pfarramt der Kirchengemeinde Landsberg am Lech; Tel. 08191/4437
Traueranzeigen

Traueranzeigen können direkt bei der Zeitung oder über den Bestatter in Auftrag gegeben werden.

Landsberger Tagblatt: Tel. 08191/326-200 oder -117 oder direkt bei Augsburger Allgemeinen Tel. 0821/7772500 (auch sonntags von 10 – 14 Uhr besetzt)

Schongauer Nachrichten: Tel. 08861/920 oder direkt beim Münchener Merkur, Tel. 089/5306311

Sonstiges
  • Angehörige verständigen
  • Träger für den Sarg bzw. Urne (eventuell beim Bestattungsunternehmen wegen Trägern anfragen)
  • Blumenschmuck (für Sarg und eventuell Kirche)
  • Sterbebilder (können direkt bei einer Druckerei oder über das Bestattungsunternehmen in Auftrag gegeben werden)
  • Evtl. Sterbeläuten (beim Pfarramt melden)
  • Musikalische Gestaltung
  • Organisation einer Trauerfeier
  • Danksagung für die Zeitung
  • Kündigung Bankkonto, Versicherung, laufende Verträge