Bebauungspläne und baurechtliche Satzungen
Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit der Onlineausgaben
Bitte beachten Sie, dass die Bebauungspläne und baurechtlichen Satzungen nur in der Form rechtlich maßgeblich sind, wie sie in der Gemeindekanzlei analog niedergelegt und amtlich bekannt gemacht wurden.
Bebauungspläne
Am Esele
Neufassung durch 3. Änderung
Text mit Plan
Am Wiesenweg
Neufassung durch 2. Änderung
An der Breite
Neufassung durch 4. Änderung
Apfeldorf -Mitte Schlossbergstraße
Beim Lagerhaus
unter Berücksichtigung der 1. bis 3. Änderung
Text mit Plan
Dorfgemeinschaftshaus
Feuerwehrhaus
Unter Berücksichtigung der 1. Änderung
Text mit Plan
Filzle Nord
Freiflächenphotovoltaikanlage Apfeldorfhausen
Der Plan ist in der Verwaltungsgemeinschaft Reichling niedergelegt und dort einsehbar
Gewerbegebiet – Ehemaliges Lagerhaus
Im Filzle
unter Berücksichtigung der 1. und 2. Änderung
Text mit Plan
Klausenweg
unter Berücksichtigung der 1. Änderung
Text mit Plan
Mischgebiet Alpenstraße
Riesenfeldweg
Römerring Nord
Römerring Nord-Ost
Römerring Süd-Ost
unter Berücksichtigung der 1. Änderung
Text mit Plan
Sinkweg
Einbeziehungssatzungen („Ortsabrundungssatzungen“)
Hier auf der Homepage sind Einbeziehungssatzungen/Ortsabrundungssatzungen nur insoweit veröffentlicht, wenn deren Geltungsbereich mehrere Grundstücke umfasst. Daneben gibt es Einbeziehungssatzungen für einzelne Grundstücke, von deren Veröffentlichung hier abgesehen wird.
Ortsabrundungssatzung Apfeldorfhausen
unter Berücksichtigung der 1. Änderung
Text mit Plan
sonstige städtebauliche Konzepte
Überörtliches integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (Gemeinden: Apfeldorf, Fuchstal, Hofstetten, Thaining)
Vorbereitende Untersuchung – VU Gemeinde Apfeldorf
Richtlinie für das kommunale Förderprogramm gem. Nr. 20 der Städtebauförderungsrichtlinien
zum Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
Förderrichtlinie