Liebe Besucherinnen und Besucher,
Der Gründung der Verwaltungsgemeinschaft Reichling am 1. Mai 1978 mit den Mitgliedsgemeinden Apfeldorf, Kinsau, Reichling, Rott, Thaining und Vilgertshofen gingen bewegte Jahre voraus. Zu den ersten Veränderungen der Gebietsreformen gehörte die Abspaltung der Gemeinden Apfeldorf und Kinsau vom damaligen Landkreis Schongau hin zum Landkreis Landsberg am Lech.
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir für persönliche Vorsprachen um vorherige telefonische Vereinbarung eines Termins.
Termine im Bürgerbüro und im Standesamt vereinbaren Sie bitte unter der Rufnummer 08194/9302-0.
Abschaffung der Kinderreisepässe ab 01.01.2024
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Behördengänge online
Behördengänge können Sie hier bequem von Zuhause aus erledigen. Rund um die Uhr. Das spart Zeit und Geld.
Natürlich sind wir auch persönlich für Sie zu erreichen.
Wir freuen uns auf Sie!
- Pass- und Ausweisdokumente
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden)
- Umzug und Zuzug – Meldewesen
- Steuern – Beiträge – Gebühren
- Hund(e) an- oder abmelden
- Fundbüro
Ratsinformationssystem (RIS)
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Reichling,
mit dem System der Ratsinformation haben Sie die Möglichkeit, online Informationen über unsere kommunalen Gremien abzurufen.
Wir hoffen, mit diesem Service noch mehr Transparenz und Informationen über die Arbeit Ihrer kommunalen Vertreter zu bieten.
Die Verwaltungsgemeinschaft Reichling wurde mit dem Prädikat „Digatales Amt“ ausgezeichnet.
Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben.