Kommunalwahlen in Bayern am 08. März 2026
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen erhalten Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Statistik unter
www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/
Hinweis des Landratsamtes zum Stimmzettel für die Kreistagswahl
Der Stimmzettel weist rechts- und linksseitig einen relativ breiten nicht bedruckten Streifen auf. Ein Abschneiden dieses Streifens war durch die Druckerei technisch nicht möglich. Der Hintergrund hierfür ist, dass durch den 11. Wahlvorschlag (2020 noch 10 Wahlvorschläge) den maximalen Druckbereich der Druckerei überschritten wurde und daher der Stimmzettel geklebt werden musste. Gleichzeitig musste das Papier so bestellt werden, dass für Volt Deutschland und einer evtl. unvorhergesehenen Einreichung eines weiteren Wahlvorschlags genügend Platzreserven eingeplant sind. Diese Übergröße lässt sich aus technischen Gründen nicht mehr zurückschneiden, da der Stimmzettel hierfür zu breit ist.
Diese Thematik betrifft mehrere Landkreise in Bayern.
Wahlscheinantrag
Aufgrund einer Gesetzesänderung für die Kommunalwahlen dürfen Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 versandt werden. Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ist bis 02.03.2026 möglich.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, besonders wenn die Unterlagen an eine andere Adresse als Ihre Wohnanschrift gesendet werden sollen, damit Ihre Briefwahlunterlagen auch noch rechtzeitig bis zum 08.03.2026, 18:00 Uhr, bei uns vorliegen. Wir weisen darauf hin, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen. Daher empfehlen wir, die ausgefüllten Wahlbriefe direkt bei der Verwaltungsgemeinschaft Reichling, Untergasse 3 in 86934 Reichling im Briefkasten einzuwerfen.
Wichtige Hinweise:
- Wahlscheinanträge werden von der Verwaltungsgemeinschaft nur bis zum 06. März 2026, 15 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch
noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, entgegengenommen. - Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.
- Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und Ihnen diese nicht rechtzeitig zugehen, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 7. März 2026, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.
- Ohne Wahlschein können Sie weder im Abstimmungsraum noch per Briefwahl wählen.
Infos und Anleitungen für Wahlvorstände
Wahlschulung
Anleitungen WES Wahllokal-Erfassungs-System
Niederschriften – Muster
Urnenwahl – Niederschrift Bürgermeister- bzw. Ladratswahl
Urnenwahl – Niederschrift Gemeinderats- bzw. Kreistagswahl
Bekanntmachungen
Zugelassene Wahlvorschläge Bürgermeisterwahl
Zugelassene Wahlvorschläge Gemeinderatswahl
Bekanntmachungen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Bekanntmachungen für die Gemeinden Apfeldorf, Kinsau, Reichling, Rott, Thaining und Vilgertshofen
