Nachfolgend können Sie bis einschließlich Dienstag den 03.10.2023 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 online beantragen.
Danach können Briefwahlunterlagen bis Freitag den 06.10.2023 15:00 Uhr nur noch direkt in der Verwaltungsgemeinschaft Reichling, Untergasse 3 in 86934 Reichling beantragt werden.
Im Fall einer plötzlichen, nachgewiesenen Erkrankung können diese außerdem noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr beantragt werden. Dafür ist in der Zeit von Samstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Sonntag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter den Rufnummern 0160 5194884 und 0176 34609307 ein Bereitschaftsdienst erreichbar. Am Wahlsonntag von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist das Zimmer 1 in der Verwaltungsgemeinschaft Reichling besetzt.
Zur Beantragung des Wahlscheines benötigen Sie die an Sie zugesandte Wahlbenachrichtigung.
Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Zur Antragstellung klicken Sie auf WEITER.
Ihr Wahlamt
Verwaltungsgemschaft Reichling