Hier finden Sie amtliche Bekanntmachungen über rechtlich bindende Entscheidungen oder allgemeine Informationen der Gemeinde Reichling.
Bekanntmachung über die Auslegung der Bodenrichtwerte zum Stand 1. Januar 2026
Die Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 1. Januar 2026 neu ermittelt.
Die Bodenrichtwertliste liegt vom 26.06.2026 bis 27.07.2026 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Reichling (Untergasse 3, 86934 Reichling) zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.
Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Landsberg kann Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Reichling, den 25.06.2026
Kellner
Nichttechnisches Bauamt
